"Die Vordruckmuster für Anzeigen nach § 8 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 VermBDV 1994 (VermB 12) und nach § 8 Absatz 1 Nummer 4 bis 6 VermBDV 1994 (VermB 13) sowie die Datensatzbeschreibung für die Zuleitung der entsprechenden Anzeigen nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung (§ 8 Absatz 3 VermBDV 1994) werden neu bekannt gemacht."
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Gut, dass unsere Regierung nicht nur die Staatsfinanzen in Ordnung bringt, sondern auch noch konsequent am Bürokratieabbau arbeitet.
AntwortenLöschenUm was geht's da denn überhaupt? Kaum zu glauben, welche "Entgleisungen" möglich sind. Wo bleibt der gesunde Menschenverstand?
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